Für die gewerberechtliche Genehmigung ist zu prüfen,
ob die neue Betriebsanlage unzumutbare Immissionen auf
die Nachbarschaft bewirkt. Lärmkarten zeigen ein
anschauliches Bild der zu erwartenden Schallausbreitung.
Die Wirksamkeit von Schallschutzmaßnahmen, Lärmschutzwänden,
Verbauungen,Verkleidungen .. wird schon in der Planung
überprüft. Ein lärmtechnisches Gutachten
beurteilt frühzeitig die Zumutbarkeit der geplanten
Anlage. Verzögerungen beim behördlichen Genehmigungsverfahren
können so vermieden werden.
Die Lärmausbreitung
durch die neu zu errichtende Betriebsanlage wird anschaulich
dargestellt.